Kalifornien verbietet Sweepstakes – ClubWPT Gold will online bleiben

Gavin Newsom hat den Gesetzesentwurf AB 831 unterzeichnet. Damit sind ab dem neuen Jahr Sweepstakes-Spiele verboten. ClubWPT Gold will weiterhin Online-Poker anbieten.

Das AB 831 soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Danach sind jegliche Sweepstakes-Spiele verboten. Bei diesen Anbietern kaufen die Teilnehmer Spielgeld, erhalten jedoch weitere Münzen, die an alternativen Tischen eingesetzt werden können. Sweepstakes Coins können zudem ausgezahlt werden, was dem Echtgeldspiel gleichkommt.

Global Poker nutzt schon fast seit einem Jahrzehnt diese Gesetzeslücke aus, doch erst in den letzten Jahren wurden die Betreiber populärer. Neben Poker gibt es auch Casino-Spiele im Angebot. Sehr zum Unmut der Politik.

Mit Kalifornien hat nun einer der größten und wichtigsten Bundesstaaten Sweepstakes verboten. Gavin Newsom unterzeichnete vergangenes Wochenende den Entwurf. Da Kalifornien nicht nur viele Einwohner, sondern auch ein hohes Durchschnittseinkommen hat, trifft dies die Betreiber hart.

ClubWPT Gold scheint seinen Platz nicht so leicht aufgeben zu wollen. Auf der Website wurden die AGB aktualisiert und darauf hingewiesen, dass der Online-Poker-Room auch kommendes Jahr weiterhin in Kalifornien aktiv sein wird.

Der Betreiber stützt sich auf das neue Geschäftsmodell, welches erst im September eingeführt wurde. Statt Sweepstakes Coins kaufen Spieler Handanalysen. Allerdings gibt es dazu wieder Chips, die zum Spielen verwendet werden können. Es wird sich zeigen, wie lange ClubWPT Gold damit online bleiben wird.

Der Gesetzestext im AB 831 ist recht eindeutig, was den sogenannten indirekten Gegenwert betrifft:
Indirekter Gegenwert wird kostenlos durch eine Promotion, einen Bonus oder mit dem Kauf eines verwandten Produkts, einer verwandten Dienstleistung oder Aktivität bereitgestellt.

Wie in diesem Absatz verwendet, schließt ‘verwandtes Produkt, Dienstleistung oder Aktivität’ eine Münze, einen Token oder eine andere Wertdarstellung ein, die für direkten Gegenwert verwendet werden kann.“ Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn eine solche Aktion auf „gelegentlicher Basis als Werbe- und Marketinginstrument durchgeführt“ wird.

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