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Österreich: Neues Glücksspielgesetz geht in die Begutachtung

Das neue Glücksspielgesetz in Österreich ist lange erwartet und eigentlich hätte man schon vor langem damit gerechnet. Quasi auf den letzten Drücker haben die Regierungsparteien nun einen Konsens gefunden und so geht heute die Glücksspielreform in die Begutachtung.

Kein Monopol mehr

Die größte Veränderung – es gibt kein Monopol mehr. Stattdessen wird das Online-Glücksspiel in einem offenen Konzessionsverfahren neu aufgestellt. Aus Pokersicht bedeutet das das Ende von win2day als einzigem legalen Anbieter. Jubeln müssen die Spieler aber nicht, denn die Öffnung kommt mit vielen Abers. So müssen die Bewerber für eine Konzession das illegale Angebot einstellen.

Ab 1. 10. 2027 kann es Lizenzen geben, allerdings gibt es eine 18-monatige Sperrfrist, wenn der Bewerber nach 1.1.2027 illegal anbietet. Vor allem für Pokerstars gibt es ebenfalls eine unangenehme Auflage – alle Spielerschutzklagen müssen beglichen sein. Während sich andere Anbieter zumeist mit den Klägern verglichen haben, sieht das bei PokerStars anders aus. Die Frage, die bleibt – nachdem Pokerstars zum Beispiel auch in den Niederlanden nicht mehr vertreten ist, legt man Wert auf ein kleines Land wie Österreich (auch wenn hier die High Roler Szene zu Hause ist).

Spielerschutz, KYC und Geldwäsche sind große Themen. Um illegale Anbieter schwerer zugänglich zu machen, sind Payment Blocking und Netzsperren vorgesehen. Es soll Einzahlungslimits geben (18 – 26 Jahre: € 250/Woche, ab 26 € 1.680/Monat), unter Nachweis der finanziellen Möglichkeiten kann das Limit aber aufgehoben werden.

Wie das alles wirklich aussehen wird, bleibt auf jeden Fall aber abzuwarten.  Ebenso abzuwarten ist, wie es mit den Casinos weitergeht. Statt zwölf Lizenzen soll es 13 geben, wobei offen bleibt ob es Einzellizenzen oder Packages werden.

Pressemitteilung vom 29. Juni

Koalition einig über neues Glücksspielgesetz – Entwurf geht heute in Begutachtung

Wien (OTS) – 

Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf eine umfassende Reform des Glücksspielgesetzes geeinigt. Der Entwurf geht heute, Montag, in Begutachtung. Die zwei zentralen Themen sind: mehr Spielerschutz und eine grundlegende Neuregelung für die Online-Lizenzen. Die Verhandlungsführer für ihre Parteien waren Andreas Ottenschläger für die ÖVP, Jan Krainer für die SPÖ und Christoph Pramhofer für NEOS. Sie sprechen von der größten Reform des Glücksspielgesetzes seit 26 Jahren. Das Gesetz werde den Spielerschutz und die Regeln für den Glücksspielmarkt auf die Höhe der Zeit bringen. ****Andreas Ottenschläger, ÖVP-Finanzsprecher: „Mit der Neuregelung des Glücksspielgesetzes setzen wir einen Schritt hin zu mehr Wettbewerb, Rechtssicherheit und fairen Marktbedingungen. Die Öffnung des Online-Marktes beendet überholte Monopolstrukturen, schafft neue Investitionsanreize und stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich. Gleichzeitig stärken wir den Spielerschutz durch klare und zeitgemäße Schutzmechanismen und gehen konsequent gegen illegale Anbieter vor. Dadurch können legale Unternehmen künftig unter fairen Bedingungen wirtschaften, investieren und Wertschöpfung in Österreich schaffen. Damit ist es uns gelungen, die richtige Balance zwischen einem wirksamen Spielerschutz und einem rechtssicheren, funktionierenden Markt zu finden.“

Jan Krainer, SPÖ-Finanzsprecher: „Die Reform des Glücksspielgesetzes war überfällig. Es ist gelungen, viele widerstreitende Interessen unter einen Hut zu bringen. Die wichtigsten dabei: Wir verbessern den Spielerschutz und wir bringen Ordnung in einen Online-Markt, der in den letzten Jahren immer grauer und schwärzer geworden ist.“

Christoph Pramhofer, NEOS-Sprecher für Gesundheit und Kapitalmarkt: „Ein Glücksspielangebot, das im legalen und regulierten Bereich stattfindet, ist der beste Spielerschutz. Genau deshalb öffnen wir den Online-Markt – kontrolliert und mit einheitlichen Regeln für alle Anbieter. Das bisherige staatliche Monopol hat dazu geführt, dass Spieler viel zu oft mangels Alternativen auf den Grau- oder Schwarzmarkt ausgewichen sind. Mit der Liberalisierung schaffen wir nun einen modernen Markt mit einem gesunden Wettbewerb und hohen und verbindlichen Spielerschutzstandards. Dass diese langjährige Forderung jetzt umgesetzt wird, ist auch für mich als Gesundheitssprecher von entscheidender Bedeutung.“

Im Folgenden ein Überblick zum Begutachtungsentwurf

  1. Allgemeine Information

Die Reform des Glücksspielrechts hat zwei Schwerpunkte:

  • Neuregulierung Online-Glücksspiel
  • Modernisierung Spielerschutz – Fokus: Spielerbezogene Maßnahmen

2. Neuregulierung Online-Glücksspiel

  • Es wird ein offenes Konzessionssystem für Online-Glücksspiel eingeführt.
  • Grundsätzlich kann jeder Anbieter, der die strengen Anforderungen (z.B. Kapitalgesellschaft mit Aufsichtsrat, funktionierende Compliance-Systeme für Geldwäsche/Spielerschutz, Stammkapital mind. 10 Millionen Euro) erfüllt, eine Online-Konzession erhalten.
  • Das Gesetz sieht vor, dass Bewerber für eine Online-Konzession ab 1.1.2027 bis zur Vergabe der Konzession das bisherige illegale Online-Angebot einstellen müssen. Mit dieser Cooling-Off-Phase soll ab In-Kraft-Treten der Novelle bis zum Auslaufen der derzeitigen Superkonzession ein geregelter Übergang in das offene Konzessionssystem gewährleistet werden. Alle Anbieter, die sich an diese Cooling-Off-Phase halten, können nach dem regulären Auslaufen der Superkonzession (30.9.2027) eine Online-Konzession erhalten.
  • Für alle Anbieter, die weiterhin nach dem 1.1.2027 illegales Online-Glücksspiel betreiben, greift eine 18-monatige Sperrfrist für die Konzessionserteilung. Ab dem 1.1.2030 wird die Sperrfrist auf 24 Monate verlängert. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass regelkonform agierende Akteure in Zukunft keinen Nachteil erleiden und somit der legale Online-Markt abgesichert wird.
  • Außerdem muss ein Konzessionswerber alle nichtverjährten Abgabenschulden und nicht bezahlten Spielerschutzklagen begleichen. Dieses Kriterium bezieht sich nicht nur auf den Konzessionswerber (konkrete Gesellschaft) selbst. Vielmehr müssen alle offenen Abgaben/Spielerschutzklagen im Konzern bereinigt werden.
  • Um die Umgehung dieser Voraussetzung zu verhindern, sieht das Gesetz außerdem vor, dass alle Abgaben/Spielerschutzklagen, die in Zusammenhang mit einer Marke stehen, beglichen werden müssen. Somit ist ein Auslagern der Marke auf einen anderen Konzern nicht möglich, weil selbst die Nutzung einer „verschmutzten“ Marke nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich ist.
  • Diese Regelung sorgt für Gerechtigkeit. Über 20.000 geschädigte Spieler sollen von dieser Regelung profitieren, da ihre offenen Klagen beglichen werden sollen.
  • Darüber hinaus werden nur solche Bewerber eine Konzession erhalten, wenn sichergestellt ist, dass Entscheidungen von österreichischen Gerichten im Sitzstaat vollstreckbar sind.
  • Zur Absicherung des legalen Marktes sieht das Gesetz zwei Blocking-Bestimmungen vor:
    • Payment-Blocking:
      • Das Payment-Blocking wird Zahlungsströme von und zu illegalen Zahlungsanbietern unterbinden. Dieses Ziel wird durch eine gesetzlich vorgesehen Doppelstrategie erreicht. Es werden sowohl nationale als auch internationale Zahlungen vom Payment-Blocking erfasst sein.
      • Black-List: Alle in Österreich tätigen Banken/Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, die von der Finanz veröffentlichten IBANs von illegalen Glücksspielanbietern zu blockieren. Somit sind sowohl nationale als auch internationale Zahlungen iZm illegalen Anbietern in Österreich blockiert.
      • Payment-Blocking-Bescheid-Verfahren: Hier werden in Zukunft vor allem internationale Zahlungsanbieter (zB Visa, Paypal etc.) mit Bescheid dazu verpflichtet, Geschäftsbeziehungen mit illegalen Glücksspielanbietern einzustellen. Das Hauptziel ist hier, die Zahlungsoptionen auf Homepages von illegalen Anbietern so weit als möglich zu reduzieren.
    • Netzsperren:
      • Bei den Netzsperren-Verfahren geht es darum, dass Homepages von illegalen Anbietern nicht in Österreich abrufbar sein sollen. Dieses Ziel wird vor allem dadurch erreicht, dass große internationale Cloudanbieter (Cloudflare, AmazonWebService) und Suchmaschinen (Google) dazu verpflichtet werden, dass sie die Homepages von illegalen Anbietern in Österreich blockieren.

3. Modernisierung Spielerschutz

  • Neben der Neuregulierung des Online-Glücksspiels bildet auch die Weiterentwicklung und Anhebung der Spielerschutzstandards am Stand der Wissenschaft einen weiteren Schwerpunkt der Reform. Der Fokus der gesetzlichen Neuerungen liegt dabei auf spielerbezogenen Maßnahmen. Mit gezielten Ergänzungen des bestehenden Spielerschutzsystems wird ein stabiles und attraktives Glücksspielangebot geschaffen werden, bei dem der Konsument im Mittelpunkt steht.
  • Es wird ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister eingeführt werden, das technologieoffen und manipulationssicher ausgestaltet sein wird. Somit werden in Zukunft sowohl betreiberseitige Sperren als auch Selbstsperren zentral erfasst. Mit dieser Maßnahme werden besonders suchtgefährdete Spieler effektiv geschützt (in Deutschland sind ca. 90 Prozent Selbstsperren durch Spieler). Das Sperrregister erfasst alle Spielarten (Casino, Automaten, Online) außer Lotto.
  • Als weitere Maßnahme werden effektive Einzahlungslimits für Online-Glücksspiel und für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten eingeführt. Durch die gesetzliche Beschränkung der maximalen Einzahlungsbeträge (18-26 Jahre: EUR 250/Woche, ab 26 Jahre EUR 1.680/Monat) soll eine weitere Schutzmaßnahme gesetzt werden, die einen besonderen Schutz für junge Erwachsene darstellt.
  • Im Online-Bereich wird darüber hinaus ein Online-Glücksspiel-Aufsichtssystem implementiert, mit dem die gesetzlich geregelten Einzahlungslimits mit einem betreiberübergreifenden Limitregister zentral überwacht werden. Im Einzelfall (für Erwachsene, die das 23. Lebensjahr vollendet haben) kann das Einzahlungslimit angehoben werden, wenn die Spieler über ausreichend Bonität verfügen. Mit der Erhöhung des Einzahlungslimits muss aber ein engmaschiges Spieler-Monitoring einhergehen, um weiterhin effektiven Spielerschutz sicherzustellen. Das Aufsichtssystem wird mit einer VO des HBMF umgesetzt.
  • Neben den gesetzlich verpflichtenden Einschränkungen soll darüber hinaus auch die Stärkung der Eigenverantwortung gefördert werden. Mit Hilfe der verpflichtenden Setzung von zeitlichen und monetären Limits für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten und Online-Glücksspiel durch Spieler selbst, soll den Spielern eine gesetzlich abgesicherte Möglichkeit zur Selbstlimitierung geboten werden. Die Anhebung der selbst gewählten Limits unterliegt einer Wartefrist von 72 Stunden, um impulsives Verhalten hintanzuhalten und die Selbstkontrolle zu stärken.
  • Zur besseren Beurteilung der konkreten Gefährlichkeit von Glücksspielen soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage von Spielsuchtpotentialanalysen eingeführt werden.
  • Es soll ferner der gesetzlich vorgesehene verantwortungsvolle Maßstab für Glücksspielwerbung nach einem wissenschaftlichen Standard mit Verordnung konkretisiert werden, damit die Werbebeschränkungen gezielt weiterentwickelt werden und auf neue Phänomene rasch aufsichtsrechtlich reagiert werden kann.
  • Hinsichtlich des Angebotes mit Glücksspielautomaten, die mit der höchsten Suchtprävalenz belastet sind, sollen bestehende Beschränkungen nachgeschärft werden. Bei Glücksspielautomaten und Online-Slots wird die Spielgeschwindigkeit auf zwei Sekunden pro Spin verdoppelt. Mit der Beschränkung der Spielfrequenz soll die Suchtprävalenz der betroffenen Angebote reduziert werden. Daneben soll eine verpflichtende Abkühlphase nach 90 Minuten Spieldauer eingeführt werden, während der der Spieler mit Videos gezielt über die Risiken des Glücksspiels aufgeklärt wird.
  • Das Einsatzlimit bei Glücksspielautomaten (auch Online-Slots) wird auf EUR 5 halbiert. Das in der Praxis bewährte Gewinnlimit von EUR 10.000 bleibt erhalten. Zusätzlich wird das bisher bestehende Jackpot-Verbot aufgehoben, um ein attraktives legales Glücksspielangebot zu gewährleisten und somit der Abwanderung in den Schwarzmarkt entgegenzuwirken.
  • Die Neuregelung soll ein klar geregeltes, überwachtes Angebot sicherstellen, dass den höchsten Standards an Spielerschutz und verantwortungsvollem Glücksspiel entspricht. Künftig sollen auch Limits für virtuelle Glücksspielautomaten (Slots im Online-Glücksspiel) eingeführt werden. Die Beschränkung der verpflichtenden Höchsteinsätze und Höchstgewinne sowie die Limitierung der Spielgeschwindigkeit und die Verpflichtung einer Abkühlphase für Spieler werden somit auf den Online-Bereich ausgedehnt. Damit ist auch beim Online-Glücksspiel ein hoher Spielerschutzstandard analog zum terrestrischen Automatenglücksspiel sichergestellt.

4. Sonstige Anpassungen Konzessionen

  • Die Anzahl der Spielbanken wird mit 13 Konzession festgelegt, wobei eine sachlich begründete Gliederung der Konzessionen in Pakete zulässig ist. Hierbei sind für Standortvorgaben Kriterien wie eine möglichst umfassende Abdeckung der österreichischen Bevölkerung, das touristische Potential einer Region, soziodemographische und sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Identifizierung von Einzugsgebieten zu berücksichtigen. Bei der Paketgliederung sind eine Minimierung des Wettbewerbsdrucks zwischen Spielbanken zur Stärkung des Spielerschutzes und ein möglichst ausgewogenes Verhältnis der Wertigkeit sicherzustellen sowie die Prognose einer ausreichenden betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit miteinzubeziehen.
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