Curacao: Gericht sieht Master-Lizenzgeber in der Verantwortung

Werden Briefkastenfirmen in Curaçao zukünftig belangt? Ein Gerichtsurteil macht Hoffnung, auch wenn es noch ein langer Weg ist.

Das Glücksspiel im Internet ist in vielen Ländern reguliert, doch die Schwarzmarktbetreiber machen den größten Umsatz. Diese müssen sich nicht an Limits oder hohe Steuerabgaben halten und berufen sich auf Lizenzen aus Übersee.

Sollte es jedoch mal ein Problem geben, gibt es bisher keine Möglichkeit, die Anbieter zur Rechenschaft zu ziehen. Curaçao versucht nun, das eigene Ansehen zu stärken und arbeitet daran, Lizenznehmer sowie Lizenzgeber haftbar zu machen.

Die jüngste Meldung zu diesem Thema dreht sich um ein Gerichtsurteil, das diese Woche publiziert wurde. Das eigentliche Verfahren endete bereits im vergangenen September. Konkret geht es um eine Klage, die von einem Anwalt im Namen mehrerer Spieler eingereicht wurde (SBGOK).

Ein Spieler, der sich selbst gesperrt hatte, durfte in einem Online-Casino dennoch weiterspielen. Die Klage richtete sich gegen Black Hawk Technology BV. Spannend ist, dass Richter Roelof Bijkerk auch den Master-Lizenzinhaber Gaming Services Provider NV in der Verantwortung sieht – und diesen nun zum Handeln zwingt:

GSP betrieb als Lizenzinhaber selbst kein (Online-)Casino, sondern hatte dies vertraglich an Blackhawk ausgelagert, das auf dieser Grundlage Online-Casinos betrieb. Blackhawk betrieb unter anderem das Online-Casino bk8sgs.com (nachfolgend: das Casino).

Anders als Blackhawk hat GSP argumentiert, dass sie der Forderung von SBGOK nicht nachkommen könne, da das Casino nicht unter ihrer Lizenz betrieben worden sei. Bei dem Casino handele es sich um eine sogenannte „Mirror-Site“, eine identische Kopie einer bestehenden Website von bk8.com, die auf einem anderen Standort oder Server gehostet werde. Das Casino verweist auf seiner Website auf die Lizenz von GSP. Blackhawk hat nicht bestritten, dass das Casino unter der Lizenz von GSP betrieben wurde. Das Gericht hält es daher für hinreichend wahrscheinlich, dass das Casino unter der Lizenz von GSP operierte.

Da GSP als (primärer) Lizenzinhaber verpflichtet ist, die ihr auferlegten Lizenzbedingungen einzuhalten – einschließlich der Speicherung sämtlicher Chat-Korrespondenzen zwischen den Casinos und den Spielern –, wird GSP (mit) zur Herausgabe dieser Daten verurteilt. Die Tatsache, dass die Lizenz von GSP für den Betrieb von Glücksspielen auf dem internationalen Markt am 18. August 2024 abgelaufen ist und das Vertragsverhältnis zwischen GSP und Blackhawk inzwischen beendet wurde, ändert daran nichts, da die geforderten Unterlagen sich auf einen davorliegenden Zeitraum beziehen.

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